Logopädie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung. Eine logopädische Behandlung muss in jedem Fall ärztlich verordnet werden. Fragen Sie deshalb zuerst Ihren Arzt (Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe oder Kieferorthopäde).
In der Regel werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr müssen einen Eigenanteil von 10% der gesamten Therapiekosten selbst tragen, außer sie sind durch ihre Krankenkasse davon befreit. Die Rezeptgebühr beträgt 10,00 Euro.
Bei Bedarf kann die Therapie auch als Hausbesuch verordnet werden.
Je nach Störungsbild und Verordnung des Arztes dauert eine Therapieeinheit zwischen 30 und 60 Minuten. Vereinbaren Sie daher in jeden Fall vor Beginn der Behandlung einen Termin mit uns, damit lange Wartezeiten vermieden werden können.
Für die logopädische Behandlung ist in allen Fällen ein Rezept erforderlich. Dieses erhalten Sie von Ihrem Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologen oder Zahnarzt.
Einige unserer Zusatzleistungen sind Selbstzahler Leistungen. Bitte fragen Sie uns danach. Haben Sie vor der Konsultation mit Ihrem Arzt Fragen, dann wenden Sie sich gern an uns, wir besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten.